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Darum dürfen Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (TöB) bei Bauleitplanungen mitreden. Das steht im Baugesetzbuch. In einem festgelegten Zeitraum werden Stellungnahmen von Bürger*innen und TöB gesammelt und von Expert*innen ausgewertet. Die Inhalte der Stellungnahmen müssen bei der Abwägung aller Belange aufgenommen und adressiert werden, bevor die Bebauungs- und Flächennutzungspläne verabschiedet werden.
BOB-SH ist eine Plattform, auf der Bürger:innen Ihr Recht zur Mitsprache online wahrnehmen können. Die Abkürzung steht für Bauleitplanung Online-Beteiligung für Schleswig-Holstein.
Städte, Ämter und Gemeinden laden auf BOB-SH öffentlichen Bekanntmachungen, Unterlagen und Pläne für die Bauleitplanung hoch. Bürger*innen und TöB können sich z. B. über geplante Bauprojekte und Landnutzungen in den Kommunen in Schleswig-Holstein informieren und Stellung dazu beziehen.