OZG
Das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) verpflichtet alle Verwaltungen in der Bundesrepublik, die vom Gesetz erfassten, OZG-Leistungen online und in einem Portalverbund zur Verfügung zu stellen. Die Länder sind für die Anbindung der Kommunen an den Portalverbund (incl. eventuell dafür erforderlicher Basisdienste) verantwortlich. Eine hohe Anzahl der Verwaltungsleistungen liegt jedoch in kommunaler Durchführung.